Kassensicherungsverordnung

Kas­sen­SichV & DSFinV-K 2.2

Das Wichtigste zuerst:
Megara ist bereit für den 01.01.2020: Kas­sen­SichV & DSFinV-K 2.2.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl. I 2016 S. 3152) wurde geregelt, dass Daten, die mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst werden, ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind (vgl. § 146a AO i.V.m. der KassenSichV). Diese Daten sind der Finanzverwaltung anlässlich einer Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle (§ 4 KassenSichV) zur Verfügung zu stellen (vgl. § 146a AO). Die einheitliche digitale Schnittstelle besteht aus der Einbindungsschnittstelle, der Exportschnittstelle sowie der DSFinV-K (vgl. Nr. 4 des AEAO zu § 146a). Über sie sind jeweils verpflichtend die erforderlichen Daten sowie Formate definiert.

Hinsichtlich der zeitlichen Anwendung wird auf Nr. 2 des BMF-Schreibens vom 17. Juni 2019 (BStBl. I S. 518) hingewiesen.

Ebenfalls hat der Gesetzgeber im August 2019 nun die vorläufig gültige Schnittstellenbeschreibung für DSFinV-K veröffentlicht.

Damit sind nun alle wichtigen Informationen für die Umsetzung der Gesetze öffentlich.

Alle Megara-Systeme müssen entsprechend der Verordnung mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) umgerüstet werden. Aktuell werden einige TSE Varianten beim BSI zertifiziert. Wir haben uns für eine TSE als Offline-Variante entschieden, welche schneller und zuverläßiger als eine Cloud-TSE funktioniert. Jede Transaktion muss über die TSE signiert werden, wodurch es sehr wichtig ist, dass wir hier direkt mit der TSE kommunizieren können und nicht den Umweg über das Internet / Cloud nehmen müssen. Ebenfalls würde das Kassensystem in einen Notmodus per Gesetz gehen, wenn die TSE in der Cloud nicht verfügbar ist. Das alles umgehen wir mit einer stabilen Lösung direkt vor Ort.


Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Ab dem 01.01.2020 tritt die neue Kassensicherungsverordnung in Kraft. Diese Verordnung legt fest, dass alle Kassensysteme über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen.

Die TSE stellt sicher, dass alle im Megara Kassensystem erzeugten Transaktionen kryptographisch gegen Manipulationen abgesichert sind.

Das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert entsprechend den neuen Anforderungen die technischen Sicherheitseinrichtungen. Das heißt, jedes Kassensystem muss ab Januar 2020 über eine zertifizierte TSE verfügen.

Wer benötigt eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Die Frage ist einfach beantwortet: Jedes elektronische Kassensystem / jede Registrierkasse muss ab dem 01.01.2020 eine zertifizierte TSE nutzen. 

Da diese Verordnung eine der größten Umstellungen seit Jahren ist, gibt es für die Unternehmer eine „Nichtbeanstandungsregelung“ - bis September 2020. Das bedeutet, dass spätestens bis zu dieser Frist alle Systeme umgestellt werden müssen. Aufgrund der starken Auslastung aller Hersteller und Kassenlieferanten, empfiehlt es sich, eine Umstellung so früh wie möglich durchzuführen. Wir rechnen ebenfalls mit Lieferengpässen bei den TSE - Herstellern.

Längere Frist für GDPdU Kassen mit Kaufdatum vor 2017

Kassensysteme, welche vor 2017 erworben wurden, und nicht umgerüstet werden können, müssen spätestens bis zum 31.12.2022 durch eine konforme Kasse ersetzt werden. Dies gilt endgültig auch für nicht elektronische Kassen.

Was ist DSFinV-K?

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme kurz DSFinV-K stellt erstmalig eine einheitliche Schnittstelle für das Finanzamt dar, um eine Kassenschau einheitlich und schnell durchführen zu können. Ebenfalls integiert es Datenstrukturen, um die kryptographischen Daten der TSE abzuspeichern und zu archivieren.

Wie läuft die Umstellung zeitlich ab?

Wir kontaktieren gerade alle unsere Kunden und stimmen den optimalsten Zeitpunkt der Umstellung ab. Uns ist es wichtig, den laufenden Betrieb nicht zu behindern. Aufgrund der vielen Installationen, wird es einige Zeit dauern, bis wir jeden Kunden umgestellt haben. Die Umstellung wird vor Ort ca. 2h Zeit in Anspruch nehmen.

Was kostet die Umstellung?

Preise für die jeweilige TSE sind bisher noch nicht genau bekannt. Da Megara mehrere TSE Anbieter unterstützt, können wir je nach Unternehmen und Kunden die optimalste Lösung anbieten. Zusätzlich wird Megara die TSE subventionieren und einen Teil der Umstellung als Rabatt für bestehende Kunden vergüten. Dies gilt auch für Kunden, die sich bis zum 31.12.2020 für ein Megara Kassensystem entscheiden.

Welche TSE bietet Megara Software für das Kassensystem an?

Da wir eigentlich aus der Prototypen-Entwicklung kommen, ist es für uns relativ einfach, nicht nur einen TSE-Hersteller zu integrieren, sondern mehrere. Aktuell haben wir uns für mind. 4 Anbieter entschieden, welche wir komplett integrieren werden. Daher können wir für jedes Unternehmen, egal welcher Größe, die passende TSE zur Verfügung stellen.

Lebensdauer der TSE & Anzahl der Transaktionen / Signaturen?

Die Technischen Sicherheitseinrichtungen unterscheiden sich grob in der Lebensdauer der Signaturen und der maximal möglichen Anzahl der Signaturen. Jede Buchung, Storno, Rechnung… muss mittels Signatur digital „unterschrieben“ werden. Somit verbrauchen sich über die Zeit relativ schnell viele Signaturen. Wir gehen aktuell von einer Haltbarkeit von 5 Jahren bei umsatzstarken Unternehmen aus. Je nachdem, welche TSE im Einsatz ist, kann man danach einfach nur die Signatur-Speicherkarte wechseln oder es wird eine neue TSE benötigt. Hier bieten wir für jeden Kunden individuell die beste Variante an.

Ebenfalls überwacht unser Kassensystem die TSE jederzeit und teilt im Startbildschirm die zu erwartende Lebensdauer anhand der täglichen Buchungen mit.

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