Auszug der Vorgaben von GoBD
Alle Daten, welche durch das Kassensystem erzeugt werden (Umsätze, Buchungen, Rechnungen, Storno...), müssen regelmäßig gesichert werden, um Datenverluste zu verhindern.
Grundsätzlich dürfen keine Daten nachträglich geändert, überschrieben oder ersetzt werden. Jegliche Anpassung muss vom Megara Kassensystem automatisch dokumentiert werden.
Alle erzeugten Buchungsvorgänge (Bestellungen, Rechnungen, Stornos, Abschlüsse) müssen nachvollziehbar, nachprüfbar, vollständig und unveränderbar sein. Alle Vorgänge werden fortlaufend nummeriert und mit einem eindeutigen Zeitstempel vom Kassensystem versehen.
Zusätzlich muss das Kassensystem alle aufgezeichneten Geschäftsvorfälle in sortierter und sachlich gegliederter Form vorhalten.
Das Megara Kassensystem bietet für die Finanzbehörden einen unmittelbaren Datenzugriff. Diese können dann per USB Stick direkt am Server vor Ort die Daten auslesen.
Weitere Auswertungen und Aufzeichnungen kann die Finanzbehörde, durch den sogenannten, mittelbaren Datenzugriff erlangen.
Auch die Möglichkeit der Datenträgerüberlassung besteht bei Megara, da jede Installation Ihren eigenen Server mit allen aufgezeichneten Geschäftsvorfällen beinhaltet.
Österreich RKSV
Registrierkassensicherheitsverordnung
In Österreich wurde zum 01.01.2017 die Registrierkassen-Sicherheits-Verordnung (RKSV) verabschiedet.
Dadurch müssen Kassensysteme nun alle Barumsätze genauestens erfassen. Diese Umsätze werden mit Hilfe einer kryptographischen Chip-Karte digital signiert und unveränderbar in einem Journal gespeichert. Zusätzlich laufen im Kassensystem Umsatzzähler für den Tag, für den Monat sowie für den Jahresabschluss mit. Die Zähler selbst werden ebenfalls kryptographisch verschlüsselt.
Auf den Rechnungen, welche inzwischen seit 2016 durch die Belegerteilungspflicht ausgeben werden müssen, wird zusätzlich ein QR-Code gedruckt. Dieser QR-Code enthält alle zur Prüfung notwendigen maschinenlesbaren Informationen für die Finanzbehörde.